Eignungsanerkennung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder
60,00 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung
35,00 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung
30,00 Euro pro Person und Gruppenberatung
Termine nach Vereinbarung unter 0664 42 41 495 sowie info@psychosozialepraxis.info
In allen Bereichen meiner Tätigkeit bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet!